Wenn du dein Fahrrad in einem Zug mitnehmen möchtest, solltest du dich vor dem Einsteigen immer bei der entsprechenden Bahngesellschaft erkundigen. In der Regel ist die Mitnahme eines Fahrrads möglich. Dafür muss das Fahrrad allerdings einfach zu handhaben sein und darf die Reisebedingungen für andere Fahrgäste nicht beeinträchtigen. Manche Bahngesellschaften erheben eine Gebühr für die Mitnahme deines Fahrrads, was bedeutet, dass du für dein Fahrrad eine separate Fahrkarte kaufen musst. Wenn du allerdings mit einem Klapprad unterwegs bist, betrachten Bahngesellschaften dies meistens als normales Gepäckstück (was bedeutet, dass du keine zusätzliche Fahrkarte benötigst).
Beachte bitte, dass für manche Züge, insbesondere Highspeed-Züge, möglicherweise weitergehende Beschränkungen bei der Mitnahme von Fahrrädern gelten. Außerdem können Bahngesellschaften dir den Einstig verweigern, wenn der Zug voll ist und dein Fahrrad zu viel Platz einnehmen würde.
Wenn du deine Fahrt mit der DiscoverEU-App planst, kannst du den Filter „Fahrradwagen“ hinzufügen, damit nur Züge angezeigt werden, in denen man Fahrräder mitnehmen darf (in den Abschnitten „Planer“ und „Bahnhöfe“).