EU-Bürger
Wenn du während einer Reise in ein anderes EU-Land einen Arzt aufsuchen oder dich im Krankenhaus behandeln lassen musst, erleichtert dir deine Europäische Krankenversicherungskarte die Verwaltung und Erstattung der öffentlichen Gesundheitsversorgung.
Bedenke, dass die Gesundheits- und Sozialversicherungssysteme in den einzelnen EU-Ländern unterschiedlich sind. In manchen Ländern musst du den Arzt oder das Krankenhaus direkt für die Behandlung bezahlen, auch wenn du das in deinem eigenen Land normalerweise nicht tun würdest. Informationen über das Gesundheitssystem in dem Land, das du besuchst, erhältst du bei einer nationalen Gesundheitseinrichtung, einer nationalen Kontaktstelle, über die EHIC-Smartphone-App oder indem du ein Land aus der folgenden Liste auswählst:
- Österreich
- Belgien
- Bulgarien
- Kroatien
- Zypern
- Tschechische Republik
- Dänemark
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Deutschland
- Griechenland
- Ungarn
- Island
- Irland
- Italien
- Lettland
- Liechtenstein
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Niederlande
- Norwegen
- Polen
- Portugal
- Rumänien
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien
- Schweden
- Schweiz
Allen Staatsangehörigen Islands, Liechtensteins, Nordmazedoniens, Norwegens, Serbiens und der Türkei raten wir, sich vor ihrer Abreise ihrer Versicherungsgesellschaft oder ihrem Krankenversicherungssystem zu kontaktieren, um alle notwendigen Informationen zu erhalten.
Außerdem raten wir allen EU-Bürgern, die nach Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und in die Türkei reisen, sich im Voraus ihrer Versicherung oder ihrem Krankenversicherungssystem zu kontaktieren, um alle notwendigen Informationen vor ihrer Abreise zu erhalten, da es notwendig sein könnte, eine zusätzliche Reisekrankenversicherung abzuschließen.