Wenn du mit öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb der Europäischen Union reist, schützen dich die Fahrgastrechte. Einen Überblick über die Fahrgastrechte bei Bahnreisen findest du in diesem Artikel. Wenn es unterwegs zu Problemen kommt, lies bitte in diesem Artikel nach, welche Schritte du unternehmen kannst.
Wenn du mit der Option FLEX reist, gelten umfassende Fahrgastrechte im gesamten europäischen Streckennetz. Abhängig von deiner Reiseroute besteht jedoch nur eingeschränkter Schutz für deine Fahrt. Wir empfehlen dir daher, diesen Artikel sehr sorgfältig zu lesen und deine Reise so zu planen, dass du genügend Zeit zum Umsteigen hast oder möglichst keine Sitzplatzreservierung benötigst.
Wie finde ich heraus, welche Fahrten geschützt sind und welche nicht?
Da der Interrail-Pass von DiscoverEU ein einzigartiges und flexibles Produkt ist, richtet sich der geltende rechtliche Schutz nach deiner Reiseroute. Bei vielen deiner Fahrten gelten die Fahrgastrechte in vollem Umfang, bei einigen jedoch möglicherweise nicht. Welcher Schutz zum Tragen kommt, kannst du nach folgenden allgemeinen Regeln bestimmen:
- Alle Reiserouten, für die du beim Einstieg in den Zug keine Sitzplatzreservierung benötigst, sind in vollem Umfang von den Fahrgastrechten geschützt. Sollten bei diesen Fahrten Probleme auftreten, kannst du in der DiscoverEU Travel App ganz einfach umbuchen, falls du deinen Anschluss verpasst hast, oder die Bahngesellschaft um Hilfe bitten, wenn du irgendwo nicht weiterkommst. Weitere Informationen hierzu findest du in diesem Artikel.
- Außerdem gilt, dass beim Umsteigen von einem nicht reservierungspflichtigen Zug in einen reservierungspflichtigen Zug auch dieser Umstieg von den Fahrgastrechten geschützt wird, wenn beide Züge von derselben Bahngesellschaft betrieben werden (etwa SNCF oder Renfe). Wenn du deine Verbindung aufgrund einer Verspätung verpasst und eine neue Sitzplatzreservierung benötigst, kannst du am Fahrkartenschalter einen kostenlosen Umtausch für den nächsten verfügbaren Zug beantragen.
Welche Reiserouten sind nicht durch Fahrtgastrechte geschützt?
Wenn du in einen reservierungspflichtigen Zug umsteigst und der vorhergehende Zug von einem anderen Unternehmen betrieben wurde, wird der Umstieg nicht durch Fahrgastrechte geschützt. Wenn du diesen Anschluss verpasst, kann es also sein, dass die Bahngesellschaft am Bahnhof dir eine Entschädigung oder Unterstützung bei der Umbuchung verweigert. Einige Bahngesellschaften bieten möglicherweise trotzdem einen kostenlosen Umtausch an, den du am Fahrkartenschalter am Bahnhof anfordern kannst. Allerdings sind sie gesetzlich nicht dazu verpflichtet, dich auf diese Weise zu unterstützen. Wir empfehlen deshalb dringend, an diesen Punkten deiner Reise ausreichend Zeit zum Umsteigen einzuplanen.
Wie finde ich heraus, welches Unternehmen meinen Zug betreibt?
Wir arbeiten daran, diese Informationen in die DiscoverEU Travel App zu integrieren. Bis dahin findest du diese Informationen auf der Website der Deutschen Bahn. Hier kannst du deine geplante Fahrt in der Suchmaschine ansehen. Wenn du den Zug gefunden hast, klicke auf die Option „Weitere Informationen“, die unter jedem Zug aufgeführt ist, um anzeigen zu lassen, welches Unternehmen diesen Zug betreibt.
Wie muss ich vorgehen, wenn es bei meiner Fahrt zu Problemen gekommen ist?
Wenn auf deiner aktuellen Fahrt ein Problem auftritt, lies bitte in diesem Artikel nach, welche Schritte du unternehmen kannst. Wenn es in der Vergangenheit zu Problemen mit deiner Reise gekommen ist und du mit dem FLEXI Pass von DiscoverEU reist, kannst du dich an das DiscoverEU Travel Team wenden, das dich gerne unterstützt.
Du hast Anspruch auf Entschädigung, wenn es bei deiner Fahrt zu einer Verspätung von mindestens 60 Minuten gekommen ist. Falls du einen Anschluss wegen einer Verspätung oder eines Ausfalls einer oder mehrerer früherer Fahrten verpasst hast, bemisst sich die Dauer der eingetretenen Verspätung bis zu dem Punkt, an dem laut vorstehender Definition ein nicht geschützter Umstieg eintritt. Die Entschädigung für Verspätungen beträgt 12 € für Verspätungen zwischen 60 und 119 Minuten und 24 € für Verspätungen ab 120 Minuten (ausgenommen Reservierungen oder sonstige entstandenen Kosten). Die Auszahlung von Entschädigungen erfolgt als Geldbetrag per Banküberweisung in Euro.
Eine zusätzliche Entschädigung kommt möglicherweise in Betracht, wenn dir zusätzliche Kosten entstanden sind, die unter Berücksichtigung der Umstände unvermeidbar und angemessen waren. Dies richtet sich nach deiner konkreten Reiseroute und den Umständen, wobei berücksichtigt wird, ob deine Änderungen durch die Gesetzgebung zu Fahrtgastrechten geschützt waren oder nicht. Ansprüche kannst du bis zu 90 Tage nach Auftreten des Problems geltend machen. Bitte beachte, dass Störungen aufgrund von Streik oder Witterungsbedingungen grundsätzlich von der Entschädigung ausgenommen sind.
Wenn du uns im Zusammenhang mit Reiseproblemen kontaktierst, füge deiner Nachricht an uns bitte folgende Anhänge bei:
- Screenshot deiner Fahrkarte für den entsprechenden Tag (obere und untere Hälfte)
- Screenshot der Übersicht deiner Reiseroute im Abschnitt „Meine Reise“ der App
- Nachweis der Verspätung. Dabei kann es sich beispielsweise um eine formelle Erklärung der Bahngesellschaft, ein Foto der Bahnhofstafel oder eines Bildschirms im Zug, auf dem die Verspätung angezeigt wird, oder einen Screenshot der Website der Bahngesellschaft handeln, auf der die Verspätung angezeigt wird.
- Ein Foto der zusätzlichen Fahrkarten/Sitzplatzreservierungen, die du kaufen musstest
- Belege über angefallene Mehrkosten
Das DiscoverEU Travel Team übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Planungsfehler, nicht rechtzeitiges Erscheinen am Bahnhof oder andere Umstände entstehen, die nicht den Bahngesellschaften zuzuschreiben sind, die die Züge betreiben. Das DiscoverEU Travel Team übernimmt auch keine Haftung für Kosten, die durch Schäden aufgrund außergewöhnlicher Umstände entstanden sind, die außerhalb der Kontrolle der Bahngesellschaft liegen, beispielsweise extreme Witterungsbedingungen oder Streiks. Die Teilnehmenden am DiscoverEU-Programm sind weiterhin für die Planung ihrer eigenen Reiserouten verantwortlich und können sich an die entsprechenden Stellen wenden, wie in diesem Help Center beschrieben.