Zu den EU-Fahrgastrechten gehören eine Reihe von Regeln und Vorschriften, die festlegen, wie Beförderungsunternehmen dich unterstützen müssen, falls es zu Unterbrechungen deiner geplanten Fahrt kommt. Weltweit schützt nur die Europäische Union Bürgerinnen und Bürger mit umfassenden Fahrgastrechten, und zwar unabhängig davon, ob man mit dem Flugzeug, der Bahn, dem Schiff, dem Bus oder dem Reisebus reist. Die EU-Vorschriften für Fahrgastrechte von Bahnreisenden sind im Dezember 2009 in Kraft getreten. Die Fahrgastrechte für andere Verkehrsmittel, etwa für Reisen mit dem Flugzeug oder mit dem Bus, findest du hier. Diese Regeln gelten für alle Beförderungsunternehmen innerhalb der Europäischen Union.
Im Rahmen der EU-Fahrgastrechte hast du unter bestimmten Umständen beispielsweise Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung, wenn der Zug mit einer Verspätung von mindestens 1 Stunde am Zielort ankommt. Außerdem wird festgelegt, was zu unternehmen ist, wenn dein Gepäck verloren geht oder deine Beförderung unerwartet ausfällt. Verspätete Fahrgäste haben unter bestimmten Umständen auch Anspruch auf Mahlzeiten und Erfrischungen (in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit) sowie auf eine Unterkunft, wenn sie über Nacht bleiben müssen. Die Höhe und Art der Entschädigung hängt von den jeweiligen Umständen ab. Wir empfehlen dir daher, dich in den anderen Artikeln in diesem Abschnitt genauer zu informieren.
Bitte beachte, dass die Fahrgastrechte für jede Beförderungsart separat gelten. Wenn du also beispielsweise von einem Zug in ein Flugzeug oder von einer Fähre in einen Bus umsteigst, empfehlen wir dir, genügend Zeit zum Umsteigen zwischen diesen Verkehrsmitteln einzuplanen!
Alle Informationen findest du auf der 'Ihr Europa'-Website, wo die Passagierrechte in alle EU-Sprachen übersetzt sind. Eine Smartphone-App ist ebenfalls verfügbar und kann kostenlos für Google Android, iPhone, iPad und Windows Phone heruntergeladen werden.