EU-Staatsangehörige
In sehr seltenen Fällen kann ein EU-Land dir oder deinen Familienangehörigen die Einreise aus Gründen der "öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit" verweigern.
Das bedeutet, dass die Behörden nachweisen müssen, dass du oder deine Familienangehörigen eine "tatsächliche, gegenwärtige und hinreichend schwere Gefahr" darstellen.
Du hast das Recht, diese Entscheidung schriftlich zu erhalten, in der alle Gründe aufgeführt sind und in der angegeben ist, wie und bis wann du Einspruch erheben kannst.
Nicht-EU-Bürger
Reisende aus Island, Liechtenstein, Norwegen, Nordmazedonien und Serbien
Wenn du die folgenden Voraussetzungen nicht erfüllst, kann dir die Einreise in ein EU-Land verweigert oder verweigert werden:
- Du musst im Besitz eines Reisepasses sein, der noch mindestens drei Monate über das Ende deines Besuchs hinaus gültig ist.
- Der Reisepass muss innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein.
Türkische Reisende
Türkische Reisende brauchen ein spezielles VISA für das Land, das sie besuchen wollen. Sie müssen ihre Reiseroute im Voraus kennen. Für weitere Informationen raten wir dir, einen Termin bei der Botschaft des Landes zu vereinbaren, das du besuchen willst.
Das Reiseteam kann dir helfen, falls du spezielle Fragen dazu hast. Du kannst den Abschnitt "Anfrage einreichen" nutzen, um deine Fragen zu stellen.