Die Fahrgastrechte der EU sind Regeln, die festlegen, wie Verkehrsunternehmen dir helfen müssen, wenn deine Reise gestört ist, zum Beispiel wenn dein Zug Verspätung hat oder ausfällt. Es gibt eigene Regeln für Reisen mit Zug, Flugzeug, Schiff, Bus und Fernbus.
Was steht mir zu, wenn mein Zug Verspätung hat oder ausfällt?
Je nach Situation hast du eventuell Anspruch auf:
- Entschädigung, wenn du 1 Stunde oder mehr zu spät an deinem Ziel ankommst: meist 25 % des Ticketpreises bei 1–2 Stunden Verspätung und 50 % bei 2 Stunden oder mehr.
- Mahlzeiten und Erfrischungen, je nachdem, wie lange du warten musst.
- Eine Unterkunft, wenn du wegen der Verspätung oder des Ausfalls übernachten musst.
- Hilfe bei verlorenem oder beschädigtem Gepäck.
Du bekommst keine Entschädigung, wenn die Verspätung durch etwas verursacht wurde, das die Bahngesellschaft nicht verhindern konnte, zum Beispiel extremes Wetter. Streiks des Personals der Bahngesellschaft zählen allerdings nicht dazu. Deine anderen Rechte, wie Hilfe und Unterkunft, gelten trotzdem.
Gelten diese Regeln für jeden Zug?
Sie gelten immer für internationale Züge zwischen EU-Ländern. EU-Länder können aber manche Züge innerhalb ihres Landes ausnehmen, zum Beispiel Nahverkehrs-, Regional- oder manche Fernzüge im Inland. Prüfe deshalb auch die Regeln der Bahngesellschaft.
Du wechselst das Verkehrsmittel? Fahrgastrechte gelten für jedes Verkehrsmittel getrennt. Wenn du zum Beispiel vom Zug ins Flugzeug oder von der Fähre in den Bus wechselst, plane genug Zeit dazwischen ein.
Alle Details in allen EU-Sprachen findest du auf der Seite von „Ihr Europa“ zu den Fahrgastrechten im Bahnverkehr. Dort findest du auch die Regeln für Reisen mit Flugzeug, Bus, Fernbus und Schiff.